Die Geschäftsbeziehung mit Ihrer Hausbank sollte langfristig angelegt ist. Kontinuität in den Geschäftsbeziehungen ist Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Kunde und Bank. Ein Bankenwechsel ist oft schwierig und auch nicht zu empfehlen. Ein Vertrauensaufbau in der geschäftlichen Beziehung benötigt viel Zeit. Darüber hinaus müssen entsprechende Informationen, die der neuen Bank Aufschluss über Ihren geschäftlichen, aber auch persönlichen Hintergrund geben, erst vermittelt werden. Daher ist es wichtig, rechtzeitig die Weichen für eine gute und dauerhaft vertrauensvolle Zusammenarbeit zu stellen.
Pflegen Sie Geschäftsbeziehungen zu mehreren Banken
Sollten Sie jedoch mit mehreren Banken in Geschäftsverbindung stehen, so ergeben sich daraus gute Vergleichsmöglichkeiten über Konditionen und Leistungen der verschiedenen Kreditinstitute. Sie können deren Vorzüge dann gezielt nutzen. Natürlich vermindern Sie damit auch die Abhängigkeit von einer Bank und schaffen für sich eine bessere Verhandlungsposition. Bei einem gestörten Geschäftsklima mit Ihrer Hausbank können Sie Ihre Geschäftsbeziehungen mit den anderen Bankverbindungen intensivieren, ohne dass Sie eine neue Geschäftsverbindung aufbauen müssen. Es ist dennoch ratsam, einer Bank die Funktion der Hausbank zuzuweisen. Mit dieser Bank sollten Sie dann auch den Hauptteil Ihrer Geschäfte abwickeln. Der Vorteil ist, dass Sie dadurch für Ihre Hausbank ein wichtiger und bevorzugter Kunde sind. In Krisenzeiten können Sie dann auch mit der Unterstützung Ihrer Hausbank rechnen.
Gegenseitiges Vertrauen ist Grundlage für eine langfristige Zusammenarbeit
Gegenseitiges Vertrauen ist die wichtigste Grundlage im Kreditgeschäft. Informieren Sie deshalb Ihre Bank rechtzeitig über Veränderungen Ihrer geschäftlichen und persönlichen Situation. Halten Sie deshalb auch laufend Kontakt zu Ihrem Bankberater. Informieren Sie den Bankberater auch, wenn Sie neue Projekte planen. Zeigen Sie neue Entwicklungen auf, die eine geschäftliche Veränderung unerlässlich machen. Informieren Sie aber auch über Probleme und zu erwartende finanzielle Engpässe. Fundierte Aussagen, gepaart mit offenen Informationen über geplante Zukunftskonzepte, sind Grundlage jeder Zusammenarbeit. In wirtschaftlich angespannter Lage sollte ein offener, von Vertrauen geprägter Informationsfluss vorherrschen. Hinhaltetaktik und Verschleierung der eventuell momentan auftretenden Schwierigkeiten sollten immer vermieden werden. Spielen Sie mit offenen Karten und beweisen Sie, dass Sie auch in schwierigen Zeiten ein verlässlicher Partner sind. Versprechen Sie nicht mehr, als Sie tatsächlich halten können!
Der Bankberater unterliegt internen Vorschriften und Bestimmungen
Der Bankbrater ist bei der Kreditvergabe an zahlreiche Vorschriften und Anweisungen gebunden. Er muss seine Entscheidungen intern vertreten und rechtfertigen. Zeigen Sie Verständnis, wenn er Unterlagen von Ihnen anfordert, die ihm helfen, die richtige Entscheidung zu treffen. Wird Ihr Kreditantrag abgelehnt, so versuchen Sie die Ursachen dafür herauszufinden, um Ihr Konzept auf Schwachstellen zu überprüfen.
Kreditwürdigkeitsprüfung durch die Bank
Wer Kredite vergibt, vertraut darauf, dass der Kreditnehmer zukünftig in der Lage sein wird, Zinsen und Tilgungsbeträge (sogenannter Kapitaldienst) in vereinbarter Form, pünktlich und in voller Höhe zu leisten. Wenn der Kapitaldienst nach Überprüfung der Unterlagen als gesichert gelten kann, wird der Kreditnehmer als kreditwürdig eingestuft. Für die Banken – egal, ob öffentliche Finanzierungshilfen oder Investitions- oder Kontokorrentkredite (Betriebsmittelkredit) beantragt werden – sind folgende Kriterien von Bedeutung:
Persönliche Voraussetzungen:
- Allgemeine persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse
- Branchenkenntnisse
- Beruflicher Werdegang
- Schul-, Aus- und Weiterbildung
- Alter
Sachliche Voraussetzungen:
- Beurteilung des Gründungskonzeptes (Businessplan)
- Gutachtliche Stellungnahme (zum Beispiel IHK, Wirtschaftsprüfung, Steuerberater)
- Marktchancen (Kunden, Konkurrenz, Marketing), Standort
- Bestehende Geschäftsverbindungen
- Einnahmen-und-Ausgaben-Planungsrechnung
- Liquiditätsplanungsrechnung
- Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplanung
- Auszüge aus dem Handelsregister
- Auszüge aus dem Grundbuch
- Verträge (Miet- oder Pachtvertrag, Gesellschaftervertrag unter anderem)
- Vorhandenes Eigenkapital
- Vorhandene Schulden
- Mitarbeit des Ehepartners
- Zusätzliches Einkommen des Antragstellers und seines Ehegatten
Sicherheiten:
- Selbstschuldnerische Bürgschaft
- Ausfallbürgschaften einer Bürgschaftsbank, Kreditgarantiegemeinschaft, sonstige Stellen
- Grundschuld, Hypothek
- Kapitallebensversicherung mit Rückkaufwert, Risikolebensversicherung
- Bausparverträge (angespartes Kapital plus Zinsen)
- Festgelder, Sparguthaben, Sparbriefe (alle in voller Höhe)
- Festverzinsliche Wertpapiere (in der Regel 75 Prozent des Kurswertes)
- Aktien (circa 50 Prozent des Kurswertes – bei Standardwerten)
- Sicherungsübereignung von Maschinen, Fahrzeugen und anderem (Kreditgeber bleibt Eigentümer)
- Sicherungsabtretung von Forderungen der von Ihren Kunden noch nicht beglichenen Rechnungen (in der Regel nur zu einem geringen Prozentsatz des Forderungswertes!)
Quelle: Gründung & Franchising 2007/2008; Erfolgreich Selbstständig; BusinessVillage Verlag; ISBN-13:978-3-938358-65-8