In der Gründungsbilanz wird von einem Kapitalbedarfsvolumen von 100.000 Euro ausgegangen. Es setzt sich aus dem Anlagevermögen (Büro- und Ladeneinrichtung, Maschinen, Kraftfahrzeug), der ersten Warenausstattung und den Anlaufkosten zusammen.
Die Gegenüberstellung des Kapitalbedarfs und der zur Deckung benötigten Finanzierungsmittel zeigt auch, aus welchen Quellen die Mittel bezogen und wie sie verwendet werden können. Dies geschieht am zweckmäßigsten in einer Gründungsübersicht, wie sie auf der folgenden Seite dargestellt ist. Die Gründungsbilanz in der hier gewählten Form darf jedoch nicht mit der Eröffnungsbilanz, wie sie für Kaufleute (in das Handelsregister eingetragene Einzelfirmen, Personengesellschaften, GmbHs) zwingend vorgeschrieben ist, gleichgesetzt werden, da diese gesetzlichen Regelungen und Formvorschriften unterliegt und von einem Fachmann (Steuerberater) erstellt werden muss.