Existenzgründer und junge Unternehmen können bis zwei Jahre nach der Geschäftsaufnahme eigenkapitalähnliche Mittel in Form langfristiger Nachrangdarlehen beantragen. Gefördert werden Gründungs- beziehungsweise Investitionsvorhaben, die eine nachhaltig tragfähige selbstständige Existenz (gewerblich und freiberuflich) als Haupterwerb erwarten lassen. Diese Art der Förderung hat drei entscheidende Vorteile:
Erstens:
Eigenkapitalähnlich bedeutet, dass dieses Darlehen dem Eigenkapital zugerechnet wird. Die Eigenkapitalbasis des Unternehmens wird dadurch gestärkt. Die weitere Aufnahme von Fremdkapital wird dadurch erleichtert.
Zweitens:
Für das Nachrangdarlehen haftet die KfW gegenüber der Bank unbeschränkt in voller Höhe der Darlehenssumme für die Rückzahlung. Der Bank wird dadurch die Entscheidung, dem Antrag zuzustimmen leichter gemacht. Ist das Unternehmen im Krisenfall nicht mehr in der Lage das Darlehen plus Zinsen an die Bank zurückzuzahlen, muss die Bank gegenüber der KfW nicht für die Rückzahlung der Summe aufkommen.
Schließlich ist ein weiterer Vorteil:
Der Gründer beziehungsweise Unternehmer muss keine Sicherheiten stellen. Er muss aber über die für das Vorhaben erforderliche fachliche und kaufmännische Qualifikation sowie über eine ausreichende unternehmerische Entscheidungsfreiheit verfügen.
Was wird gefördert?
Das „ERP-Kapital für Gründung“ fördert betriebsnotwendige Investitionen (zum Beispiel Grundstücks- und Gebäudekosten, Kosten für Betriebs- und Geschäftsausstattung) und branchenübliche Markterschließungsaufwendungen. Auch die Beschaffung beziehungsweise Aufstockung des Warenlagers kann mitfinanziert werden.
Wie wird gefördert?
15 Prozent der gesamten Investitionssumme sollte der Antragsteller aus eigenen Mitteln erbringen. Diese Eigenmittel lassen sich mit dem Nachrangdarlehen auf maximal 40 Prozent des Kapitalbedarfs anheben, wobei der absolute Höchstbetrag bei 500.000 Euro pro Antragsteller liegt. Der Rest wäre durch die Hausbank zu finanzieren. Bei Festigungsinvestitionen in den neuen Bundesländern und Berlin (Ost) kann das „ERP-Kapital für Gründung“ unter Anrechnung anderer öffentlicher Mittel gegebenenfalls auf bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten aufgestockt werden.
In den ersten vier Jahren steigt der Zinssatz unabhängig vom jeweiligen Risiko von null Prozent im ersten Jahr auf 5 Prozent im vierten Jahr. Die Laufzeit des Nachrangdarlehens beträgt maximal 15 Jahre, wobei nach spätestens sieben Jahren mit der Tilgung begonnen werden muss.
Gründungsprogramme der Bundesländer
Die einzelnen Bundesländer bieten – ebenso wie der Bund – Gründungsfinanzierungshilfen an, die den Start in die berufliche Selbstständigkeit für Existenzgründer erleichtern sollen. Die Förderung ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich gestaltet und den jeweiligen regionalen und wirtschaftlichen Erfordernissen angepasst. Die Förderung besteht unter anderem aus zinsgünstigen, langfristigen Darlehen. Ebenso können Ausfallbürgschaften übernommen werden. Informationsstellen sind die Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Wirtschaftsministerien und Kreditinstitute.