Einfacher, sicherer und preiswerter, als ein eigenes Franchisesystem aufzubauen, ist die Übernahme einer Lizenz aus dem Ausland.
Die Adaption ausländischer Franchiseideen für den deutschen Markt ist nichts Außergewöhnliches mehr. Eine ganze Reihe ausländischer Franchisegeber hat sich hierzulande etabliert. Relativ wenig Gebrauch wird jedoch von der Möglichkeit des Masterfranchisings gemacht. Dabei ist die Idee so bestechend einfach wie beim normalen Franchising. Nur, dass statt eines lokalen Standorts beim Masterfranchising ein größeres Gebiet (in der Regel ein ganzes Land) vergeben wird. Aufgabe des Master-Franchisenehmers ist es, in diesem Gebiet ein funktionierendes Franchisesystem auf die Beine zu stellen. Er fungiert also gleichzeitig als Franchisegeber.
Eine Idee aus dem Ausland zu übernehmen bringt für einen Master-Franchisenehmer ähnliche Vorteile wie für einen Existenzgründer, der sich einer Franchise-Kette anschließt:
- Das Geschäftskonzept hat sich vielfach bewährt
- Die Kinderkrankheiten sind bereits ausgemerzt.
- Der Systemgeber hat eine Reihe von Vorleistungen erbracht.
Dies alles begrenzt das Risiko für den Master-Franchisenehmer beträchtlich. Denn während ein normaler Franchisegeber Zeit und Geld in die Entwicklung seines Systems stecken muss, braucht der Masterlizenz-Nehmer das Vorhandene nur den deutschen Marktverhältnissen anzupassen.
Dieses Sich-ins-gemachte-Nest-Setzen kostet natürlich Geld. Wobei die Konditionen je nach System verschieden sind. In der Regel wird eine einmalige Lizenzgebühr verlangt, die, abhängig von der Bedeutung und den Vorleistungen des ausländischen Franchisegebers, in Millionenhöhe liegen kann. Darüber hinaus wird man auch noch einen Teil der laufenden Franchisegebühreneinnahmen an den Mastergeber überweisen müssen. Andere Systeme, bei denen es eine Warenbezugsbindung gibt, schlagen auch etwas auf die gelieferten Produkte auf. Ob sich diese Summen lohnen, muss im Einzelfall entschieden werden.
Bei der Adaption eines ausländischen Franchisesystems sollten Sie deshalb die folgenden Punkte unbedingt beachten: Das System muss übertragbar sein. Das Geschäftskonzept muss zunächst in ein oder zwei Pilotläden getestet werden. Es ergeben sich immer Änderungen im Hinblick auf das Ursprungskonzept. Wünschenswert ist, wenn sich der Masterlizenzgeber an den Kosten beteiligt.
Ihre Kapitaldecke muss ausreichend groß sein, um zwei Pilotläden zu finanzieren und die ersten sechs Monate der Geschäftstätigkeit ohne Einkommen zu überbrücken.
Der Masterfranchise-Vertrag muss faire Konditionen für beide Seiten beinhalten. Dazu ist die Hilfe eines international versierten Fachanwalts notwendig.
Für die Bundesrepublik ist ein eigener Franchisevertrag mit einem versierten Anwalt auszuarbeiten, da die in anderen Ländern üblichen Verträge dem deutschen Recht in der Regel nicht entsprechen.
Sie oder ein Partner sollten die Landessprache Ihres Master-Franchisegebers fließend sprechen. Besonders in der Startphase ist ein enger persönlicher Kontakt zu der ausländischen Muttergesellschaft wichtig.
Sie sollten bereits unternehmerische Erfahrungen, möglichst sogar Branchenkenntnisse, haben. Sonst ist das Risiko des Scheiterns hoch.